Als Kastration bezeichnet man das vollständige Entfernen der Eierstöcke, was bedeutet das Hündinnen ihre Fortpflanzungsfähigkeit verlieren. Hündinnen werden dadurch nicht mehr läufig und haben einen anderen hormonellen Status als eine unkastrierte Hündin.
- Begegnung mit aufdringlichen Rüden entfällt, Stress und Ängste können dadurch minimiert werden
- Verhaltensweisen die mit Läufigkeit auftreten entfallen (Scheinträchtigkeit, Blutung...)
- geringeres Risiko von Gesäugetumoren bei Kastration vor der zweiten Läufigkeit
- Verhindern einer Trächtigkeit
- je nach Charakter werden negative Verhaltensweisen verstärkt, z. B. starke Unsicherheit oder Ängstlichkeit, Aggressivität
- fehlende Hormone verlangsamen den Prozess des Ausreifens (soziale Reife)
- Risiko für bestimmte Tumorerkrankungen steigt: z. B. Knochentumore oder Herztumore
- Risiko einer Harninkontinenz steigt
- Provokation einer Schilddrüsenunterfunktion
- Veränderung der Fellstruktur (“Welpenfell”)
- Gewichtszunahme durch veränderten Energiebedarf
Nach dem Tierschutzgesetz ist das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von gesunden Organen eines Wirbeltieres verboten. Das bedeutet, dass eine Amputation von Organen nur mit medizinischer Indikation durchgeführt werden darf. Dies gilt auch für eine Kastration.
Was sind medizinische Indikatoren, die eine Kastration rechtfertigen?
- massives Läufigkeits- / Scheinträchtigkeitsverhalten, erhöhter Stress bei der Hündin unregelmäßiges Auftreten der Läufigkeiten
- Erkrankung der Fortpflanzungorgane (z. B. Eierstockszysten, Gebärmuttervereiterungen etc.)
- Auftreten problematischer Verhaltensweisen während dem Zyklus (z. B. gesteigerte Aggression durch Hormone)
Eine Kastration ersetzt in keinster Weise die Erziehung ihres Vierbeiners! Alle Verhaltensweisen die ihre Hündin im Anöstrus (= Ruhephase zwischen den Läufigkeiten) zeigt, werden durch eine Kastration nicht verändert oder positiv beeinflusst.

